Alles hat seine Zeit, und alles Vorhaben unter dem Himmel hat seine Stunden: geboren werden hat seine Zeit, sterben hat seine Zeit.
(Prediger 3,1-2a)
Pfarrerin Birgit Reichenbacher steht Ihnen gerne zur Seite.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf Fragen, die in diesem Zusammenhang zu klären sind.
Die Bestattungsinstitute regeln die organisatorischen Rahmenbedingungen der Feierlichkeiten. War der Verstorbene/die Verstorbene Mitglied unserer Kirchengemeinde, werden wir von dem Institut über den Sterbefall informiert. In Rücksprache mit Ihnen erhalten wir von dem Beerdigungsinstitut Ihre Kontaktdaten. Unsere Pfarrerin nimmt dann umgehend mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Termin, um die kirchliche Trauerfeier mit Ihnen vorzubereiten.
Am Sonntag nach der Trauerfeier oder Beerdigung wird der Name der Verstorbenen/des Verstorbenen zusammen mit dem biblischen Wort verlesen, das als Geleitwort gewählt worden war. Als Gemeinde bringen wir unsere Bitten für unser verstorbenes Gemeindeglied und für die Angehörigen vor Gott.
Am Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag des Kirchenjahres im November) gedenken wir all unserer Gemeindeglieder, die im vergangenen Kirchenjahr verstorben sind. Wir hören noch einmal den Namen jedes Einzelnen und verbinden diesen Namen mit einem Licht, das wir an der Osterkerze entzünden. Damit bringen wir unsere feste Überzeugung zum Ausdruck, dass mit dem Ostermorgen der Tod seine endgültige Macht verloren hat.
Den Willen eines Menschen zu respektieren – auch über den Tod hinaus – ist uns wichtig. Gehört jemand der Kirche nicht an oder tritt – aus welchen Gründen auch immer – aus, bekundet er damit, dass er sich nicht als Teil der Institution „Kirche“ verstehen möchte. Oftmals sind die Angehörigen über diese Entscheidung nicht informiert worden, was natürlich verunsichern kann. Gerne dürfen Sie das Gespräch mit unserer Pfarrerin suchen, um gemeinsam zu überlegen, was in einem solchen Fall sinnvoll und angemessen ist.
Die Begleitung unserer Gemeindeglieder – von der Taufe bis zum Grab – ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Kosten werden von unserer Kirchengemeinde getragen. Sollten Sie eine besondere musikalische Gestaltung der Trauerfeier wünschen, die über unser kirchenmusikalisches Angebot hinausgeht, übernehmen Sie als Angehörige selbst die Kosten.