Geborgenheit in einer Gemeinschaft, die trägt – Kirche, eine Begleitung für das ganze Leben.

Treten Sie ein!

JA zum Glauben und zu unserer Kirche

Unsere Kirchengemeinde wird von Menschen getragen und gestaltet, die sich zum christlichen Glauben und der Kirche als Institution bekennen. Mit Ihren Gaben und Fähigkeiten tragen sie dazu bei, dass wir auch in Zukunft Menschen begleiten und ihnen helfen können, das Leben als Geschenk Gottes zu verstehen.

Wenn Sie Mitglied unserer Kirchengemeinde werden wollen, nehmen Sie am besten Kontakt mit unserem Pfarramt (pfarramt.zorneding@elkb.de) oder direkt mit Pfarrerin Birgit Reichenbacher (birgit.reichenbacher@elkb.de) auf. Im Gespräch können wir dann klären, wie die nächsten Schritte aussehen.

Was bedeutet es, Mitglied der Christophoruskirche zu sein?

Pfarrerin Birgit Reichenbacher beantwortet Fragen zum Kircheneintritt

Durch Ihre Mitgliedschaft machen Sie deutlich, dass es Ihnen wichtig ist, Kirche vor Ort zu leben. So können Sie als Mitglied auch kirchliches Leben mitgestalten und mitbestimmen, z.B. durch die Wahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen oder indem Sie selbst ein Amt übernehmen. Durch unseren Gemeindebrief, der Ihnen zugestellt wird, sind Sie immer gut über alle Gottesdienste, Veranstaltungen, Projekte und Veränderungen in unserer Gemeinde informiert.

Durch Ihre Mitgliedschaft erwachsen Ihnen Rechte, die über unser Gemeindeleben vor Ort hinausgehen. Sie dürfen kirchlich heiraten, Ihre Kinder taufen lassen, Sie haben die Möglichkeit einer kirchlichen Bestattung. Sie haben auch das Recht, das Patenamt zu übernehmen.

Unsere Kirche versteht sich als Gemeinschaft von Glaubenden unter den Bedingungen dieser Welt. Diese Weltbezogenheit nimmt uns in die Pflicht. Gaben und Geld sind Mittel, die wir brauchen, um in dieser Welt konkrete Hilfestellung leisten zu können. Durch Ihre Mitgliedschaft tragen Sie dazu bei, dass wir uns als Kirchengemeinde organisieren, planen und helfen können.

Weitere Infos zur sogenannten Kirchensteuer finden Sie unten.

Möglichkeiten für den Beitritt

Eintritt für nicht Getaufte

Die Evangelisch-Lutherische Kirche ist mehr als ein Verein – sie ist nach demokratischen Regeln organisiert aber zugleich eine geistliche Größe, die sich auf Gottes Wirken in der Welt beruft. Durch die Taufe wird ein Mensch in die weltweite Gemeinschaft der Christen aufgenommen, die sich jedoch als Gemeinde vor Ort konkretisiert.

Werden Sie als erwachsener Mensch getauft, sieht die Taufvorbereitung so aus, dass Sie in Gesprächen mit unserer Pfarrerin über Ihre Glaubensfragen sprechen und dann in dem Rahmen, der gemeinsam gewählt wird und für Sie stimmig ist, das Sakrament der Taufe empfangen.

Informationen zur Taufe finden Sie auf unserer Seite zur Taufe.

Wiedereintritt

Immer wieder spüren Menschen, die bereits getauft sind und Mitglied einer anerkannten christlichen Kirche waren, dass sie gerne wieder Teil unserer Kirche werden möchte. Darüber freuen wir uns und nehmen uns Zeit, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Was waren Gründe für Ihren Austritt, was motiviert Sie, wieder einzutreten? In der Klärung solcher Fragen können Sie dann mit einem guten Gefühl Ihre Unterschrift für den Wiedereintritt leisten. Um dem Selbstverständnis von Kirche als juristischer und geistlicher Größe gerecht zu werden, freuen wir uns, wenn Sie diesen Schritt bewusst mit einem Abendmahlsgottesdienst verbinden wollen.

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft ohne persönliche Kontaktaufnahme vollziehen wollen, ist auch das möglich. In diesem Fall bekommen Sie das Anmeldeformular über die Homepage der Kircheneintrittsstelle der Evang.-Luth. Landeskirche, Dekanat München (kircheneintritt.muenchen@elkb.de).

Übertritt zur Evangelisch-Lutherischen Kirche

Wenn Sie getauft sind und einer anerkannten christlichen Kirche angehören (z.B. der Römisch- Katholischen Kirche oder einer orthodoxen Kirche), gerne aber Mitglied unserer Evangelisch-Lutherischen Christophoruskirche werden möchten, laden wir Sie gerne zu einem Gespräch ein. Hier können Sie erzählen, was Sie bewegt hat, die Konfession zu wechseln. Vielleicht haben Sie auch noch offene Fragen, die Sie hier ansprechen können. Wenn Sie sich entschieden haben, sind folgende Schritte zu unternehmen:

  1. Der Austritt aus ihrer bisherigen Kirche muss am zuständigen Standesamt Ihrer politischen Wohnsitzgemeinde erklärt werden.
  2. Anschließend melden Sie sich bitte mit Ihrem Personalausweis, Taufurkunde und der Austrittsbescheinigung in unserem Pfarramt. Erst dann können wir Sie als Mitglied in unsere Gemeinde aufnehmen.

Wichtig ist: Wir erkennen die Taufe anderer christlicher Kirchen an, Sie werden also nicht nochmals getauft.

Für Nicht-Zornedinger

Der Wohnort bestimmt die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde der eigenen Konfession. Wenn Sie evangelisch sind, aber nicht in unserer Gemeinde Ihren (Erst-)Wohnsitz haben, müssen Sie im Fall, dass Sie trotzdem Mitglied unserer Kirchengemeinde werden wollen, bei uns einen formlosen „Antrag auf Umgemeindung“ stellen. Bitte nennen Sie Ihre Adresse und die Namen (mit Geburtsdatum) derer, die mit Ihnen zur Christophorusgemeinde gehören sollen (Ehepartner, Kinder). Dann wird der Kirchenvorstand dies zustimmend zur Kenntnis nehmen, und wir können das für Sie bisher zuständige Pfarramt über den Wechsel informieren.

Wussten Sie schon …?

Bekanntes und Unbekanntes rund ums Geld in der Kirche

Die 1%-Differenz wird über das sogenannte Kirchgeld ausgeglichen. Dieses Geld wird nicht über die Landeskirche erhoben und verwaltet, sondern über die jeweilige (Gesamt-)Kirchengemeinde und kommt direkt diakonischen Einrichtungen der Gemeinde vor Ort zugute. Im Dekanatsbezirk München, zu dem die Kirchengemeinde Zorneding gehört und mit 65 anderen Kirchengemeinden eine Gesamtkirchengemeinde bildet, werden diese Mittel nach folgendem Schlüssel verteilt: 60% an die Kirchengemeinden, 28% an die diakonischen Einrichtungen (Innere Mission München) und 12% an die Evangelischen Dienste München (u.a. Krankenhausseelsorge, Evangelische Jugend München, Beratungsstellen).

Weit über eine Million Menschen sind in Deutschland für einen kirchlichen Arbeitgeber – die Evangelische und die Römisch-Katholische Kirche zusammen mit ihren diakonisch-karitativen Einrichtungen Diakonie und Caritas – tätig.

Im Begriff „Steuer“ kommt zum Ausdruck, dass es sich um einen am Einkommen orientierten Mitgliederbeitrag handelt.

Diese kleine Gruppe bildet das finanzielle Fundament für die kirchliche Arbeit. Die große Mehrheit der Mitglieder, wie z.B. Kinder und Schüler, Gering- und Nichtverdienende, Arbeitslose und Rentner, ist nicht kirchensteuerpflichtig.

  • Die Kirche kann aufgrund von Mitgliedszahlen und der zu erwartenden Kirchensteuereinnahmen eine genauere Jahresplanung vornehmen.
  • Personalkosten werden über die Mitgliederbeiträge abgedeckt, nicht über Spenden. Damit ist Kirche ein verlässlicher Arbeitgeber.
  • Die Grundzuweisung, die einer Gemeinde aus den zentral verwalteten Kirchensteuereinnahmen zukommt, bemisst sich vor allem an der Mitgliederzahl der jeweiligen Kirchengemeinde.

Das ist in Ländern, wo die Pfarrer und Pfarrerinnen und alle Gemeindearbeit direkt von Mitgliedern der einzelnen Gemeinde bezahlt werden, ganz anders. Unabhängigkeit ist ein uns wichtiges Gut, denn Kirche soll vor allem dem Auftrag des Evangeliums verpflichtet sein.

Sie möchten aus der Kirche austreten?

Die Gründe für einen Kirchenaustritt können sehr verschieden sein: Entfremdung vom Glauben, Enttäuschung oder Nachrichten aus den Medien, die über Missstände in Kirchen berichten.

Mit Ihrem Kirchenaustritt aber verliert die Gemeinschaft der Christen eine wichtige Stimme.

Daher bedauern wir jeden einzelnen Kirchenaustritt. Und wir freuen uns, wenn Sie uns vor diesem Schritt an Ihren Gedanken teilhaben lassen. Vielleicht lassen sich so auch Missverständnisse klären.

Melden Sie sich gerne bei pfarramt.zorneding@elkb.de oder birgit.reichenbacher@elkb.de und erzählen Sie uns von Ihren Gedanken.

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