Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen.

(Korinther 13,13)

Die Trauung: Gottes Segen für den gemeinsamen Lebensweg

Sie trauen sich?

Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit Pfarrerin Birgit Reichenbacher.

Bei einer kirchlichen Trauung bekennt sich das Paar vor Gott und der Gemeinde zur ihrer gegenseitigen und sich selbst verpflichtenden Liebe. Es empfängt den Segen Gottes für den gemeinsamen Lebensweg.

Sind Sie auf der Suche nach einem Trauspruch? Seit vielen Jahren gibt es die Plattform trauspruch.de – ein Angebot von evangelisch.de und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Dort finden Paare Anregungen für einen Trauspruch, der zu ihnen passt. Im Gespräch mit Pfarrerin Reichenbacher ergeben sich bestimmt auch viele Ansatzpunkte und Ideen.

Im Folgenden finden Sie einige Antworten auf Fragen, die bei der Planung einer kirchlichen Trauung zu klären sind.

Wissenswertes rund um die Trauung

Pfarrerin Birgit Reichenbacher beantwortet Fragen rund um die Trauung

Birgit Reichenbacher, Pfarrerin Christophorusgemeinde Zorneding

Ist eine der beiden Personen evangelisch, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der katholische Partner/die katholische Partnerin kann bei dem für ihn/sie zuständigen Pfarramt eine sogenannte „Befreiung von der Formpflicht (Dispens)“ beantragen, damit die evangelische Trauung auch von der katholischen Seite anerkannt wird und der katholische Partner seine kirchlichen Rechte behält. Es gibt die Möglichkeit, dass Geistliche von beiden Kirchen im Gottesdienst mitwirken. Das Paar muss sich vorab entscheiden, ob es eine evangelische Trauung mit katholischer Mitwirkung wünscht oder umgekehrt. In der Regel entscheidet hier der Ort (evangelisches oder katholisches Kirchengebäude).

Eine evangelische Trauung zwischen einem evangelischen Partner/einer evangelischen Partnerin und einem nicht-christlichen Partner/einer nicht-christlichen Partnerin ist prinzipiell möglich. Dabei macht es zunächst keinen Unterschied, ob der Partner/die Partnerin aus der Kirche ausgetreten oder religionslos ist oder ob er sich zu einer nicht-christlichen Religion bekennt. Voraussetzung ist, dass der nichtchristliche Partner/die nicht-christliche Partnerin Form und Inhalt des Gottesdienstes mittragen kann. Bei der Gestaltung der Liturgie wird darauf geachtet, dass niemand Aussagen macht, die er nicht innerlich bejahen kann. In den Vorgesprächen mit der Pfarrerin können diese Fragen geklärt werden.

In diesem Fall ist eine evangelische Trauung nicht möglich. Der Wunsch aber, kirchlich begleitet zu werden, könnte dann zum Anlass dienen, über einen Kirchen(wieder)eintritt nachzudenken.

Aus Sicht der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Ehe kein sakramentales Geschehen, sondern ein „weltlich Ding.“ Menschen geben sich das Versprechen, füreinander da zu sein. Die in diesem Versprechen enthaltene Verantwortung hat Gewicht, das Scheitern einer Ehe muss daher auch reflektiert werden. Gleichzeitig gilt es, Menschen, die sich neu zum Leben mit einem anderen Menschen bekennen wollen, in diesem Schritt zu begleiten und ihre neue Beziehung unter den Segen Gottes zu stellen.

Verbindungen, in denen Menschen in Liebe und gegenseitiger Verantwortung miteinander leben, sind ein hoher Wert. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder verheiratet sind und ihre Liebe vor Gott und der Gemeinde bekennen möchten, werden selbstverständlich von uns mit einem Gottesdienst begleitet, indem sie auch den Segen Gottes für ihren Bund erhalten.

Gerne gestalten wir mit Ihnen zusammen einen Gottesdienst zum Ehejubiläum, in dem Sie das JA – Wort, das Sie sich einst gegeben haben, wiederholen und erneut gesegnet werden. Das kann in einem persönlich gestalteten Gottesdienst geschehen oder als liturgischer Teil in einem regulären Sonntagsgottesdienst.

Die Kosten für unsere Gemeindeglieder, die Gottes Segen für Ihre Ehe oder ihr gemeinsames Leben stellen lassen wollen, werden von der Kirchengemeinde getragen. Andere Dienste, wie z.B. Dekoration oder eine über den kirchenmusikalischen Rahmen hinausgehende musikalische Gestaltung, werden von Ihnen als Paar übernommen.

Sind Sie nicht Gemeindeglied, möchten aber gerne in unserer Christophoruskirche heiraten, gelten unsere Mietsätze.

© Copyright - Zorneding Evangelisch