Verhaltenscodex der Christophoruskirche Zorneding

„Die Arbeit der Evangelischen Christophoruskirche lebt durch Beziehungen von Menschen 
miteinander und mit Gott. Unser Engagement für Menschen mit unterschiedlichen 
Bedürfnissen, unsere Begegnungen mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen
 sowie unser Zusammenarbeiten in vielfachen Zusammenhängen und Gremien ist 
getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen.
Ich verpflichte mich zu folgendem Verhaltenskodex:

  1. Ich trage dazu bei, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für mir 
anvertraute Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schaffen und/oder 
zu erhalten. Diese Verpflichtung pflege ich auch im Umgang mit Kolleg*innen, mir
 zugeordneten Mitarbeitenden und Vorgesetzten.
  2. Ich tue alles, damit durch meine Tätigkeit keine sexualisierte Gewalt,
 Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt geschehen und möglich werden.
  3. Die individuellen Grenzempfindungen der Menschen um mich herum nehme ich
 wahr und respektiere ich.
  4. Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als ehrenamtliche/r, nebenamtliche/r und hauptamtliche Mitarbeiter*in bewusst, gestalte
 einen verantwortungsvollen Umgang in Bezug auf Nähe und Distanz und
 missbrauche meine Rolle nicht.
  5. Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot (1) und nutze meine Funktion nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten Menschen.
  6. Meine Kommunikation ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten
 Gespräch, als auch in der Kommunikation im digitalen Raum.
  7. Ich vermeide jedes unangemessene Verhalten anderen gegenüber und bin
 ansprechbar, wenn anderen an meinem Verhalten etwas Unangemessenes auffällt.
  8. Wenn ich eine Grenzüberschreitung bei meiner Tätigkeit bemerke oder von ihr
 erfahre, schaue ich nicht weg, sondern wende ich mich an die Ansprechpersonen 
oder an Fachberatungsstellen und lasse mich professionell über die weiteren
 Schritte beraten. (2)
  9. Ich gehe entsprechend dem Interventionsplan meines Trägers vor, wenn ich 
sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt wahrnehme.“ (3)

Fußnoten
(1) Abstands- und Abstinenzgebot; Seelsorge

  1. Mitarbeitende haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine angemessene Balance von Nähe und Distanz zu wahren.
  2. In Seelsorgebeziehungen verbietet sich jede Art von sexuellem Kontakt.
  3. Vertrauensbeziehungen und Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht zur Befriedigung eigener oder fremder Bedürfnisse und Interessen genutzt werden; die Ausübung sexualisierter Gewalt ist allen Mitarbeitenden
 untersagt.

(2) Die Fachberatungsstelle der ELKB kann für eine Erstberatung (anonym) kontaktiert werden unter der Telefonnr.: 089 / 5595-342 und meldestelleSG@elkbe.de
Die Präventionsbeauftragte für den Dekanatsbezirk München ist Christine Glaser christine.glaser@elkb.de
(3) Verhaltenskodex des Dekanatsbezirks, verabschiedet von der MAV am 24.11.2023, vom Leitungsgremium des Dekanats am 28.11.2023, vom Kirchenvorstand der Christophoruskirche am 31.01.2024